Kostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen und Exkursionen
Im Förderungsantrag, der vor Reiseantritt zu stellen ist, ist zu begründen, inwiefern die von der Malvinenstiftung durch einen Zuschuss zu fördernde Reise oder Exkursion dem Stiftungszweck entspricht. Dazu gehören Angaben über den zu erwartenden wissenschaftlichen Ertrag der Reise oder Exkursion sowie über die Befähigung der Teilnehmenden, die mit dieser Reise oder Exkursion verfolgten wissenschaftlichen Ziele zu erreichen.
Ein Antrag an die Malvinenstiftung auf Gewährung von Kostenzuschüssen und Stipendien für wissenschaftliche Reisen und Exkursionen kann grundsätzlich nur nach Ausschöpfung der öffentlichen Förderungsmöglichkeiten gestellt werden. Nachweise darüber, bei welchen Stellen mit welchem Ergebnis (einschließlich allfälliger Ablehnungsgründe) eine Förderung beantragt worden ist, sind beizufügen.
Nach Beendigung der Reise oder Exkursion ist dem Vorstand der Malvinenstiftung ein kurzer Abschlussbericht zu übermitteln. Reisen zur Erlernung von internationalen Verkehrssprachen und den romanischen Hauptsprachen können nicht durch Kostenzuschüsse gefördert werden.
Der Rechtsweg ist in jedem Falle ausgeschlossen. Allfällige Ablehnungen von Anträgen durch die Malvinenstiftung werden begründet.
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Sitzungen des Stiftungsvorstandes finden in der Regel halbjährlich statt.
Univ.-Prof. Dr.phil. Martin Hummel
+43 316 380 - 2501
Institut für Romanistik
nach Vereinbarung
http://homepage.uni-graz.at/de/martin.hummel/