Druckkostenbeiträge
Die von der Malvinenstiftung durch Druckkostenbeiträge zu fördernde Arbeit muss hohe wissenschaftliche Qualität und Relevanz aufweisen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Druck erschienen sein. Der Stiftungsvorstand lässt die Qualität durch Gutachter überprüfen. Die Bewilligung eines Antrags an die Malvinenstiftung auf Förderung durch Druckkostenbeiträge ist grundsätzlich nur nach Ausschöpfung der öffentlichen Förderungsmöglichkeiten möglich.
Dem Förderungsantrag sind beizufügen:
- eine kurze Präsentation des wissenschaftlichen Vorhabens, seiner Ziele und Methoden;
- eine Kostenaufstellung einschließlich der erforderlichen Verlagskalkulationen (Angebote von mindestens zwei Verlagen);
- Nachweise darüber, bei welchen sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen mit welchem Ergebnis (einschließlich allfälliger Ablehnungsgründe) eine Förderung durch Druckkostenbeiträge beantragt worden ist.
- Bei Druckkostenzuschüssen 1 Exemplar (Manuskript) der Arbeit in gebundener Form oder als pdf
- Vorhandene Fachgutachten, Benotungen usw.
Eine Gewährung von Druckkostenbeiträgen zur Herausgabe von Sammelschriften ist nur bei ausreichender Homogenität des Bandes und hoher Qualität aller Beiträge möglich. Dem Antrag sind neben den für Monographien genannten Voraussetzungen Stellungnahmen zur Publikationswürdigkeit der einzelnen Beiträge bzw. des Gesamtvorhabens beizufügen. Der Stiftungsvorstand behält sich vor, eigene Fachgutachten einzuholen. Sofern der Stiftungsvorstand einzelne Beiträge für nicht publikationswürdig hält, ist eine Zuschussgewährung nur dann möglich, wenn diese Beiträge nicht in der Sammelschrift publiziert werden. Die Förderung durch die Malvinenstiftung ist in der Publikation zu erwähnen. Nach erfolgtem Druck sind der Stiftung zwei kostenfreie Belegexemplare zu übergeben.
Univ.-Prof. Dr.phil. Martin Hummel
+43 316 380 - 2501
Institut für Romanistik
nach Vereinbarung
http://homepage.uni-graz.at/de/martin.hummel/