Leistungen
Zuschüsse für Gastvorträge
Im Förderungsantrag, der vor Abhaltung des Gastvortrags zu stellen ist, ist plausibel zu machen, dass der von der Malvinenstiftung durch einen Zuschuss zu fördernde Vortrag hinsichtlich seiner Thematik dem Stiftungszweck entspricht und dass der oder die Vortragende wissenschaftlich ausgewiesen ist. Der Veranstalter des Vortrags verpflichtet sich, einen für die Öffentlichkeit günstigen Zeitpunkt zu wählen und den Vortrag ausreichend anzukündigen. Ferner ist eine Auflistung allfälliger weiterer Zuschussgeber unter Nennung der Höhe ihrer Zuschüsse beizufügen. Wissenschaftliche Vortragsreisen von Mitgliedern der Universität Graz werden von der Fakultät finanziert. Sie fallen nicht in die Zuständigkeit der Stiftung.
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Sitzungen des Stiftungsvorstandes finden in der Regel halbjährlich statt.